Allgemeine Geschäftsbedingungen


1. Vorvertragliches

1.1 Mit Erteilung eines Auftrages an die JungAdler GmbH, erkennt der Auftraggeber diese AGB an. Von den AGB abweichende Vereinbarungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dieses gilt insbesondere auch im Hinblick auf diese Schriftformklausel. Anderslautende AGB des Auftraggebers werden, wenn nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, nicht Vertragsbestandteil.

1.2 Vor Vertragsabschluss erhält der Interessent ein Angebot. Insoweit dieses Angebot keinen Festpreis für die Gesamtleistung enthält (etwa, weil der Interessent seine Mitwirkungsleistung noch nicht konkretisieren konnte oder weil der abschließende Gestaltungs-/Produktionsumfang sich erst im Laufe der Auftragsbearbeitung ergibt, etc.), versteht es sich als Angebot im kaufmännischen Geschäftsverkehr vorbehaltlich der üblichen Preissteigerungen oder -senkungen bei Konkretisierung des Umfangs.

1.3 Wir halten uns an unsere Angebote für die Dauer von 30 Tagen beginnend mit Zusendungsdatum gebunden.

1.4 Eine Beauftragung kann auch ohne vorheriges Angebot erfolgen, insoweit der Auftraggeber dieses wünscht oder der Natur des Auftrags nach eine vorherige Angebotserstellung unmöglich ist (z.B. bei nicht feststehendem Auftrags-/Arbeitsumfang).

2. Vertragsabschluss

2.1 Durch die Annahme eines unserer Angebote oder durch das Erteilen einer schriftlichen Auftragsbestätigung, schlüssiges Handeln oder durch Entgegennahme einer gewünschten Präsentation kommt ein Vertrag zustande.

2.2 Tritt der Auftraggeber nach Erteilung des Auftrags vom Vertrag zurück, so sind die bis dahin angefallenen Arbeiten – mindestens jedoch 50% der Angebotspreissumme – sofort zu vergüten.

2.3 Von diesen AGB abweichende oder diese AGB konkretisierende Vereinbarungen werden im Angebot festgehalten.

2.4 Wenn die Filmproduktion/Fotoshooting von Seiten des Auftraggebers verschoben werden muss, wird eine Änderungspauschale von 10% des Gesamtpreises fällig.

3. Auftragsdurchführung

3.1 Wir führen unsere Aufträge so durch, wie sie unter Gestaltungs- und Produktionstechnischen Aspekten unter Berücksichtigung besonderer Kundenwünsche am sinnvollsten abzuarbeiten sind.

3.2 Arbeiten, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nach Art oder Umfang nicht absehbar waren, jedoch zur Auftragsdurchführung notwendig sind (z.B. Fotokosten, Reisekosten, Drucküberwachung, Änderungswünsche nach Korrekturschritt, Text, Bildbearbeitung, etc.), sind Sonderleistungen und sind somit separat zu vergüten.

3.3 Zur Auftragsdurchführung nötige Fremdleistungen dürfen wir Namens, im Auftrag und für Rechnung des Auftraggebers gegenüber Dritten veranlassen, wenn dieses zuvor vereinbart wurde. Insoweit ein Mitspracherecht des Auftraggebers nicht ausdrücklich vereinbart wurde, erfolgt die Auswahl des Dritten unter fachlichen Gesichtspunkten mit dem Ziel der bestmöglichen Auftragsdurchführung für den Auftraggeber.

3.4 Unsere Gesamtleistung setzt sich regelmäßig zusammen aus: a) der kreativen Leistung, b) der technischen Arbeitsleistung und c) der Gewährung der Nutzungsrechte.

3.5 Nach Abschluss der kreativen Leistung (Layoutphase) beginnt der Korrekturschritt bzgl. des Layouts. Dieser findet seinen Abschluss durch die Freizeichnung des Auftraggebers. Änderungswünsche nach Freizeichnung des Layouts können gemäß 5.3 dieser AGB in Rechnung gestellt werden. Das Layout stellt einen Entwurf dar. Exakte Farb- oder Materialtreue im Hinblick auf das Endprodukt kann daher nicht garantiert werden. Nach Freizeichnung des Layouts sind wir berechtigt, die technische Arbeitsleistung zu vollbringen.

3.6 Nach Abschluss der technischen Arbeitsleistung (Aufbereitung der Daten für den Druck, HTML-Programmierung, etc.) beginnt der Korrekturschritt bzgl. der technischen Arbeitsleistung. Diese findet ihren Abschluss durch die schriftliche Bestätigung (Endabnahme) des Auftraggebers. Änderungswünsche nach Freizeichnung der technischen Arbeitsleistung können gemäß 5.3 dieser AGB in Rechnung gestellt werden.

3.7 Im Rahmen der Korrekturschritte ist der Auftraggeber verpflichtet innerhalb von 5 Werktagen das Arbeitsergebnis der vorangegangenen Phase eingehend auf Auftragsgemäßheit und Fehlerfreiheit zu überprüfen. Ist das zu diesem Zeitpunkt vorliegende Arbeitsergebnis auftragsgemäß und fehlerfrei erstellt worden, darf der Auftraggeber die Freigabe nicht unbillig verweigern. Wird innerhalb von 5 Werktagen die Freigabe nicht verweigert, so gilt diese automatisch als erteilt.

Der Auftraggeber hat grundsätzlich nur Anspruch auf das fertige Endprodukt, nicht jedoch auf das gesamte produzierte Filmmaterial. 

3.8 Wir versenden unsere Arbeiten und uns überlassene Materialien – insbesondere Entwürfe, Datenträger, etc. – nach Absprache an den Auftraggeber. In diesem Fall findet der Gefahrübergang bei Übergabe an das Transportunternehmen statt.

 

 

4. Mitwirkungspflichten

Dem Auftraggeber obliegt eine inhaltliche Mitwirkungspflicht bzgl. der von ihm erteilten Aufträge. Die von dem Auftraggeber zu vermittelnden Inhalte sind spätestens 7 Werktage nach unserer Aufforderung zur Verfügung zu stellen. Kommt der Auftraggeber mit der Zurverfügungstellung von Inhalten nach erneuter Aufforderung mehr als 7 weitere Werktage in Verzug, so sind wir berechtigt, den Gesamtrechnungsbetrag in Rechnung zu stellen.

5. Vergütung

5.1 Unsere Preise – auch Festpreise – verstehen sich lediglich als Angebotspreise. Aufgrund der Unwägbarkeiten im Kreations- und Produktionsprozess müssen wir uns Angebotspreisabweichungen vorbehalten. Bei Angebotspreisabweichungen gegenüber unseren Angebotspreisen sind wir verpflichtet, zuvor die Zustimmung des Auftraggebers einzuholen.

5.2 Wurde uns ein Auftrag – auch bzgl. einer Präsentation – ohne vorheriges Angebot erteilt, so sind wir berechtigt, die Leistung maximal nach der branchenüblichen Vergütung gemäß „Tarifvertrag für Designleistungen“ (SdSt/AGD) in der jeweils gültigen Fassung zu berechnen.

5.3 Vom Auftraggeber im Zuge der Auftragsbearbeitung veranlasste Änderungen oder Ergänzungen oder Sonderleistungen, die über die im Angebot festgehaltenen Leistungen hinausgehen, dürfen wir maximal nach der branchenüblichen Vergütung gemäß „Tarifvertrag für Designleistungen“ (SdSt/AGD) in der jeweils gültigen Fassung berechnen.

5.4 Storniert der Auftraggeber während der Auftragsbearbeitung einzelne Auftragsbestandteile, so sind wir berechtigt, trotzdem den Gesamtpreis in Rechnung zu stellen.

5.5 Unsere Vergütung ist regelmäßig zu 100% des Angebotspreises nach Abschluss des Auftrags fällig. Bei Filmproduktionen wird eine Anzahlung von 30% des Angebotspreises bei Vertragsabschluss fällig.

5.6 Unsere Rechnungen sind innerhalb von vierzehn Tagen nach Erhalt der Rechnung in ihrem vollen Umfang fällig.

5.7 Zahlungseingang für Banküberweisungen ist der Tag der Gutschrift auf unserem Konto.

 

6. Urherberrechte, Nutzungsrechte, Eigentumsvorbehalt

6.1 Die uns erteilten Aufträge sind – soweit sie nicht ausschließlich Beratungsleistungen betreffen (dann Dienstverträge) – Werkverträge, die auf die Erstellung von Werken/Leistungen inklusive der Einräumung von Nutzungsrechten an diesen  gemäß Urheberrechtsgesetz gerichtet sind. Die Leistungen/Werke des Auftragnehmers sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urhebergesetz (nachfolgend UrhG) geschützt. Es gelten insoweit die Bestimmungen der §§2, 31 UrHG i.V.m. §631 BGB. Darüberhinaus finden die Bestimmungen des UrHG unbeschadet der gemäß §2 UrHG erforderlichen Schöpfungshöhe Anwendung.

6.2 Mit der vollständigen Zahlung unserer Leistungen erwirbt der Auftraggeber das Recht, sämtliche im Rahmen des bestehenden Auftrags geschaffenen Werke wie vereinbart zu nutzen und zu verwerten. Insoweit keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, handelt es sich dabei um das einfache, zeitlich und räumlich unbeschränkte Nutzungsrecht gemäß §31 II UrHG. Die weitere Nutzung durch die JungAdler GmbH und den Urheber selbst bleibt hiervon unberührt; insbesondere gestattet der Auftraggeber dem Auftragnehmer sowie dem Urheber die Nutzung zu Referenzzwecken/Eigenwerbung. Dies gilt auch über die Zeit der Geschäftsbeziehung hinaus und kann vom Auftraggeber nur aus triftigem Grund ausdrücklich untersagt werden.

Die Nutzung des Gesamtwerkes wird analog (Print, körperliche Form) und digital (CD, DVD und/oder Internet) gestattet, wobei die Nutzung auf Social Media Kanälen ausdrücklich gestattet wird. 

Insbesondere ist dem Auftraggeber die Nutzung der durch den Auftragnehmer erbrachten Leistung nicht gestattet für 

  • die Teilnahme an Wettbewerben o.ä. 
  • die Vermarktung des Werkes ohne Kennzeichnung der Urheberschaft
  • strafbare Handlungen oder auf unangemessen Webseiten (insbesondere pornographische Webseiten)    

Die vom Auftragnehmer erarbeiteten Werke dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Einwilligung weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden.

6.3 Insoweit es sich bei unseren Leistungen/Werken lediglich um solche handelt, die im Rahmen einer Präsentation angefallen sind, verbleiben sämtliche Nutzungsrechte hieran ausschließlich beim Auftragnehmer.

6.4 Anregungen oder Mitarbeitsanteile des Auftraggebers bleiben ohne Einfluss auf die Vergütungshöhe. Insbesondere begründen sie kein Miturheberrecht.

6.5 Insoweit nicht anders vertraglich vereinbart, erklärt sich der Auftraggeber damit einverstanden, dass Teile der vom Auftragnehmer erstellten Arbeiten in geeigneter Weise gekennzeichnet werden, um auf die Urheberschaft hinzuweisen. Das Entfernen dieser Kennzeichnung ist nicht gestattet. Verletzt der Auftraggeber das Recht auf Urheberkennzeichnung, ist der Auftragnehmer berrechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe von 100% der vereinbarten Vergütung zu zahlen.

 

Der Auftragnehmer erbringt eine über die rein technische Arbeit hinausgehende geistig-kreative Gesamtleistung. Wenn der Kunde die erbrachten Leistungen außerhalb des Vertragsumfanges nutzt, kann der Auftragnehmer hierfür ein angemessenes marktübliches Honorar verlangen. 

Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte, insbesondere auch an angeschlossene oder verbundene Unternehmen, bedarf einer gesonderten vertraglichen Regelung. 

6.6 Unsere Leistungen (z.B. Daten und andere Arbeitsergebnisse) verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller geschuldeten Forderungen – auch aus anderen Aufträgen desselben Auftraggebers – unser uneingeschränktes Eigentum. Bis zur vollständigen Bezahlung werden auch keinerlei Rechte gemäß UrHG auf den Auftraggeber übertragen. Sollten im Einzelfall bereits vor vollständiger Bezahlung dem Auftraggeber Daten ausgehändigt worden sein, so geschieht dieses lediglich leihweise zu Test/Demonstrationszwecken.

6.7 Sollten von uns erstellte Daten bereits vor kompletter Bezahlung zu Test-/Demonstrationszwecken dem Auftraggeber überlassen worden sein, so hat uns der Auftraggeber zu jeder Zeit nach Aufforderung durch uns die Daten unverzüglich wieder herauszugeben. Für den Fall, dass sich Daten bereits auf einem Server des Auftraggebers befinden, so sind diese nach Aufforderung durch uns unverzüglich vollumfänglich (inklusive Backups) zu löschen. Medien oder Materialien, die unter Zuhilfenahme der von uns erstellten Daten bereits vor vollständiger Bezahlung unserer Leistung produziert wurden (z.B. Schilder, Druckerzeugnisse, etc.), dürfen durch den Auftraggeber nicht verwendet werden. Bis zur vollständigen Zahlung unserer Leistung hat uns der Auftraggeber nach Aufforderung durch uns die unter Zuhilfenahme unserer Daten erstellten Medien/Materialien als Sicherheitsleistung zu übergeben. Kommt der Auftraggeber einer dieser Aufforderungen nicht nach, so hat er eine Vertragsstrafe in Höhe von 100% des Auftragswertes zu entrichten. Der Zahlungsanspruch des Auftragnehmers aus dem Auftrag selbst bleibt hiervon unberührt.

6.8 Wir weisen darauf hin, dass die vom Auftragnehmer vorgeschlagenen Gestaltungen und Texte nicht auf Vereinbarkeit mit den gesetzlichen Vorschriften überprüft wurden. Namen, Logos oder Slogans können durch nationale oder internationale Markenrechte geschützt sein. Werbeaussagen können gegen Wettbewerbsrecht verstoßen. Eine rechtliche Prüfung durch uns hat nicht stattgefunden und muss durch den Auftraggeber erfolgen. 

7. Haftung

Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die er oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben. 

Der Höhe nach ist die Haftung des Auftragnehmers beschränkt auf die bei vergleichbaren Geschäften dieser Art typischen Schäden, die bei Vertragsschluss oder spätestens bei Begehung der Pflichtverletzung vorhersehbar waren, es sei denn, der Auftragnehmer haftet wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit seiner gesetzlichen Vertreter.

In keinem Fall haftet der Auftragnehmer wegen der in den Werbemaßnahmen enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden. Der Auftragnehmer haftet auch nicht für die patent-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Vertrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen, Entwürfe, etc.

Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der durchgeführten Projektmaßnahmen wird vom Auftraggeber getragen. Das gilt insbesondere für den Fall, dass die Werbemaßnahmen gegen die Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts und der speziellen Werberechtsgesetze verstoßen. Jedoch ist der Auftragnehmer verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern ihm diese bei der Vorbereitung bekannt werden. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei, wenn der Auftragnehmer auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers gehandelt hat, obwohl er dem Kunden seine Bedenken im Hinblick auf die Zulässigkeit der Werbemaßnahmen mitgeteilt hat. 

7.1 Der Auftragnehmer haftet nicht für den Verlust von durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellten Originaldaten oder Gegenständen.

7.2 Der Auftraggeber haftet für alle Schäden, die durch die Verwendung von Daten und Datenträgern entstehen, die uns von ihm, oder durch von ihm beauftragten Dritten zur Auftragsbearbeitung überlassen worden und fehlerbehaftet – wie z.B. durch Computerviren verseucht – sind.

7.3 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller dem Auftragnehmer überlassenen Daten, Vorlagen, Texte, etc. berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht berechtigt sein, so stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter frei.

7.4 Im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers an Dritte erteilte Aufträge, bei denen wir insoweit lediglich als Vermittler auftreten, begründen keine Haftungs- oder Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers gegen uns.

7.5 Änderungen oder Korrekturen an unseren Leistungen, die durch den Auftraggeber oder durch von ihm beauftragte Dritte durchgeführt wurden, führen zum sofortigen Haftungsausschluss unsererseits.

8. Kündigung der Zusammenarbeit auf Zeit

8.1 Kündigungsfirst
Alle auf einen Zeitraum begrenzten Dienstleistungen, wie eine Instagram Betreuung oder Webseitenbetreuung müssen mindestens 31 Tage vor Ablauf des gebuchten Zeitraumes gekündigt werden. Andernfalls verlängert sich das Abonnement um ein weiteres Monat. 

8.2 Vorzeitige Kündiung
Eine vorzeitige Kündigung ist nicht vorgesehen. In besonderen Fällen kann die Zusammenarbeit frühzeitig beendet werden. Es fallen jedoch hierbei Kosten in Höhe von 75% des Restvolumens an. Diese werden gesammelt zum Zeitpunkt der Frühzeitigen Kündigung mit 14 Tage Zahlungsziel in Rechnung gestellt.

9. Künstlerische Gestaltung

Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion – nach bereits abgeschlossenem Korrekturschritt bzgl. des Layouts – Änderungen, so sind die Mehrkosten zu tragen. Für in diesem Sinne begonnene, jedoch nicht zu Ende geführte Arbeiten bleibt der Vergütungsanspruch erhalten.  Die von uns erstellten Medien werden sechs Monate für Kundenzugriff bereitgehalten.

10. Geheimhaltung / Datenschutz

10.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle Kenntnisse die er aufgrund dieses Auftrags erhält, insbesondere über Produkte, Pläne, Marktdaten, Herstellermethoden, Unterlagen und dergleichen, zeitlich unbeschränkt streng vertraulich zu behandeln und sowohl seine Mitarbeiter, als auch von ihm herangezogene Dritte ebenfalls in gleicher Weise zu absolutem Stillschweigen zu verpflichten. Die Geheimhaltungspflicht besteht auch über die Dauer der Zusammenarbeit hinaus.

10.2 Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass Inhalte des Vertrages, die im Rahmen der Geschäftsbeziehung Daten zum Unternehmen oder zu Personen aus dem Unternehmen des Auftraggebers enthalten vom Auftragnehmer elektronisch gespeichert und verarbeitet werden. 

11. Schlussbestimmungen

11.1 Bei Unwirksamkeit einer Bestimmung dieser AGB wird die Wirksamkeit anderer Bestimmungen oder die Wirksamkeit dieser AGB als Ganzes nicht berührt. 

In diesem Falle wird die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzt, welche dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

11.2 Auf Verträge mit ausländischen Auftraggebern ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar.

11.3 Soweit nichts anderes bestimmt wurde ist Erfüllungsort und Gerichtsstand ausschließlich Forchheim.